den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet.
Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt.
Der Energieausweis ist verpflichtend bei Vermietung, Verpachtung und auch beim Verkauf einer Immobilie. Dieser soll einen Vergleich von Immobilien für Mieter, Pächter und Kaufinteressenten erleichtern. Er ist nicht verpflichtend, wenn Sie Ihre Immobilie selber nutzen.
den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet.
Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt.
ist sehr umfangreich und detailliert. Hier werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche), den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt.
Vorteil: Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner
Nachteil: Die Genauigkeit und damit die Aussagekraft des Ausweises hängen stark davon ab, wie exakt und aufwändig die Person, die den Ausweis ausstellt, die Daten erhebt. Preisgünstige Angebote können weniger genau ausfallen.
müssen auch die Adresse und die Nutzfläche, vor allem aber die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Er ist in der Erstellung daher nicht so umfangreich und damit die günstigere Alternative.
Vorteil: Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Deshalb ist der Verbrauchsausweis auch oft die günstigere Variante. Die gemessenen Verbrauchszahlen werden über so genannte Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Dies hat den Effekt, dass zum Beispiel besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes führen.
Nachteil: Die Kennwerte sind abhängig vom individuellen Heiz- oder auch Lüftungsverhalten der Bewohner und davon, wie oft sie anwesend sind. Leerstände im Gebäude oder die Anzahl der im Gebäude wohnenden Personen werden nicht erfasst. Das kann die Ergebnisse verfälschen.
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Er verpflichtet Sie jedoch nicht, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften umzusetzen oder sonstige Modernisierungen vorzunehmen. Auch das GEG selbst fordert nur in wenigen Fällen eine Nachrüstung.
Aber: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung sind Sie als Eigentümer eines Gebäudes mit hohem Energiebedarf gut beraten, durch eine energetische Sanierung die Bewertung im Energieausweis zu verbessern. Denn damit können Sie nicht nur die Heizkosten reduzieren, sondern auch den Wert der Immobilie und die Vermietungs- oder Verkaufschancen steigern.
Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Leistungen im Überblick:
Ihr Vorteil:
Sie erfüllen alle gesetzlichen Nachweispflichten und steigern die Transparenz und Attraktivität Ihrer Immobilie.
Leistungen im Überblick:
Ihr Vorteil:
Sie sparen bares Geld – und vermeiden zeitaufwendige Fehler bei der Antragstellung.
Leistungen im Überblick:
Ihr Vorteil:
Sie bauen energieeffizient, zukunftssicher und mit maximaler Förderung.
nach aktuellen BAFA- und BEG-Richtlinien
– keine Produktinteressen
für Wohn- und Gewerbeobjekte
Analyse → Planung → Antrag → Umsetzung
von der ersten Beratung bis zur Förderung
Wir beraten Sie gerne persönlich.