Energieausweise

Der Energieausweis ist verpflichtend bei Vermietung, Verpachtung und auch beim Verkauf einer Immobilie. Dieser soll einen Vergleich von Immobilien für Mieter, Pächter und Kaufinteressenten erleichtern. Er ist nicht verpflichtend, wenn Sie Ihre Immobilie selber nutzen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet.

Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt.

Der Bedarfsausweis

ist sehr umfangreich und detailliert. Hier werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche), den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt.

Vorteil: Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner

Nachteil: Die Genauigkeit und damit die Aussagekraft des Ausweises hängen stark davon ab, wie exakt und aufwändig die Person, die den Ausweis ausstellt, die Daten erhebt. Preisgünstige Angebote können weniger genau ausfallen.

Für den Verbrauchsausweis

müssen auch die Adresse und die Nutzfläche, vor allem aber die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Er ist in der Erstellung daher nicht so umfangreich und damit die günstigere Alternative.

Vorteil: Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Deshalb ist der Verbrauchsausweis auch oft die günstigere Variante. Die gemessenen Verbrauchszahlen werden über so genannte Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Dies hat den Effekt, dass zum Beispiel besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes führen.

Nachteil: Die Kennwerte sind abhängig vom individuellen Heiz- oder auch Lüftungsverhalten der Bewohner und davon, wie oft sie anwesend sind. Leerstände im Gebäude oder die Anzahl der im Gebäude wohnenden Personen werden nicht erfasst. Das kann die Ergebnisse verfälschen.

Bei sanierten Gebäuden oder Gebäuden mit Baualter nach 1977 kann der einfache Verbrauchsausweis erstellt werden. Nur bei alten (älter als 1977) unsanierten Gebäuden und bei Neubau, Sanierung und Erweiterung ist der umfangreichere Bedarfsausweis nötig.

Wichtig!

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Er verpflichtet Sie jedoch nicht, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften umzusetzen oder sonstige Modernisierungen vorzunehmen. Auch das GEG selbst fordert nur in wenigen Fällen eine Nachrüstung.

Aber: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung sind Sie als Eigentümer eines Gebäudes mit hohem Energiebedarf gut beraten, durch eine energetische Sanierung die Bewertung im Energieausweis zu verbessern. Denn damit können Sie nicht nur die Heizkosten reduzieren, sondern auch den Wert der Immobilie und die Vermietungs- oder Verkaufschancen steigern.

Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder Neubau gesetzlich vorgeschrieben.

Wir erstellen rechtskonforme Energieausweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – für Wohn- und Nichtwohngebäude.
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Leistungen im Überblick:

  • Bedarfsausweise oder Verbrauchsausweise gemäß GEG
  • Objektaufnahme und fachgerechte Berechnungen
  • Empfehlungen zur energetischen Verbesserung

Ihr Vorteil:
Sie erfüllen alle gesetzlichen Nachweispflichten und steigern die Transparenz und Attraktivität Ihrer Immobilie.

Fördermittelberatung & Antragstellung

Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Förderprogramme zu finden und Anträge korrekt und fristgerecht zu stellen.
Ob Privatperson, Unternehmen oder Kommune – wir kennen die aktuellen BAFA-, KfW- und BEG-Förderprogramme und begleiten Sie bis zur Bewilligung.

Leistungen im Überblick:

  • Auswahl und Kombination passender Förderprogramme
  • Erstellung und Einreichung von Anträgen für Sanierung oder Neubau
  • Unterstützung bei Nachweisführung und Abrechnung
  • Förderberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude

Ihr Vorteil:
Sie sparen bares Geld – und vermeiden zeitaufwendige Fehler bei der Antragstellung.

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Energieberatung & Förderbegleitung für Neubauten

Auch beim Neubau lohnt sich eine frühzeitige Energieberatung.
Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung – damit Ihr Neubau den aktuellen Effizienzstandards entspricht und optimal gefördert wird.

Leistungen im Überblick:

  • Beratung zu Effizienzhaus-Standards (KfW, BEG)
  • Unterstützung bei der Förderantragsstellung
  • Begleitende Energieberatung während der Bauphase

Ihr Vorteil:
Sie bauen energieeffizient, zukunftssicher und mit maximaler Förderung.

Warum Sie mit uns arbeiten sollten

Zertifizierte Energieberatung

nach aktuellen BAFA- und BEG-Richtlinien

Unabhängig & neutral 

– keine Produktinteressen

Kompetente Fördermittelberatung

für Wohn- und Gewerbeobjekte

Ganzheitlicher Ansatz:

Analyse → Planung → Antrag → Umsetzung

Persönliche Betreuung

von der ersten Beratung bis zur Förderung

Sie möchten Ihr Gebäude energieeffizient gestalten oder Fördermittel optimal nutzen?


Wir beraten Sie gerne persönlich.

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