Mit Neumann Energieberatung bodenständig und vorausschauend Energie sparen!

Förderfähige Maßnahmen, Stand 01.01.2024

Nora-Neumann-Energieberatung-Haus-Transparent

Individueller Sanierungsfahrplan

→ 50%!

Baubegleitung/ Antragsstellung

→ 50%

Gebäudehülle = Dach, Außenwände

15% (mit iSFP 20%)

Sanierung von Fenster und Türen

15% (mit iSFP 20%)

Heizungsoptimierung

15% (mit iSFP 20%)

Neue Heizungsanlage

bis zu 70%

Maßnahmen an der Anlagentechnik

15% (mit iSFP 20%)

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Ein Sanierungsfahrplan

ist ein Instrument, das Ihnen bei der Sanierung Ihres Wohn-, Nichtwohn- oder denkmalgeschützten Gebäudes hilft. Es gibt Ihnen eine klare und strukturierte Anleitung, wie Sie die energetische Effizienz Ihres Gebäudes verbessern können, während Sie gleichzeitig Kosten sparen.

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Sie erhalten

mit einem Sanierungsfahrplan eine genaue Analyse des energetischen Zustands Ihres Gebäudes. Es werden verschiedene Aspekte bewertet, wie die Dämmung, die Heizungsanlage, die Fenster und die Gebäudehülle. Basierend auf diesen Informationen wird ein detaillierter Plan erstellt, der genau auf die Bedürfnisse Ihres Gebäudes zugeschnitten ist.

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Der Sanierungsfahrplan

unterstützt Sie bei der Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen. Er gibt Ihnen klare Empfehlungen darüber, welche Maßnahmen zuerst umgesetzt werden sollten, um den größten Effekt zu erzielen. So können Sie Ihre Investitionen gezielt einsetzen und unnötige Kosten vermeiden.

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Der Sanierungsfahrplan

Der Sanierungsfahrplan berücksichtigt auch wirtschaftliche Aspekte. Er schätzt die Kosten und Einsparungen jeder Maßnahme ab und gibt Ihnen eine realistische Einschätzung über den finanziellen Nutzen der Sanierung. Dadurch können Sie fundierte Entscheidungen treffen und die Rentabilität der Maßnahmen bewerten.

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Ein weiterer wichtiger Punkt

des Sanierungsfahrplans ist die Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben. Es werden Ihnen geeignete Förderprogramme und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt, sodass Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen kostengünstig umsetzen können.

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Der Sanierungsfahrplan

Der Sanierungsfahrplan bietet Ihnen somit eine umfassende Basis für Ihre Entscheidungen. Er gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen, unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen und ermöglicht es Ihnen, das volle energetische Potenzial Ihres Gebäudes auszuschöpfen.

Kosten und Fördermöglichkeiten

Sanierungsfahrplan:

Beraterhonorar 1.300€

Förderung 50% 650€

Eigenanteil          650€

Beraterhonorar 1.700€

Förderung 50% 850€

Eigenanteil          850€

(alle Preise hier zzgl. MwSt! ) Honorar für Beratungstätigkeit

bis 200m²          1.700€

Förderung 50% 850€

Eigenanteil          850€

(alle Preise hier zzgl. MwSt! ) Honorar für Beratungstätigkeit

200m² bis 500m² 5.000€

Förderung 50%    2.500€

Eigenanteil            2.500€

(alle Preise hier zzgl. MwSt! ) Honorar für Beratungstätigkeit

ab 500m²          8.000€

Förderung 50% 4.000€

Eigenanteil          4.000€

Baubegleitung

Energetische Sanierungsmaßnahmen beziehen sich auf Renovierungs- und Umbaumaßnahmen an Gebäuden, die darauf abzielen, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern. Solche Maßnahmen umfassen beispielsweise die Dämmung von Wänden, Dächern und Böden, den Austausch von Fenstern und Türen, die Installation von effizienten Heizungs- und Kühlsystemen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solar- oder Wärmepumpentechnologie.

Um Ihnen finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen zu bieten, gibt es verschiedene Fördermittel und Programme. Diese werden sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene von staatlichen Institutionen, Energieversorgungsunternehmen und anderen Organisationen bereitgestellt.

Die Art der Förderung kann je nach Region unterschiedlich sein, aber sie umfasst oft Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Steuervorteile. Einige Programme bieten auch Zuschüsse für Energieberatung und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen (Baubegleitung).

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Hausbesitzer in der Regel einen Antrag stellen. Dieser Antrag umfasst normalerweise eine detaillierte Beschreibung der geplanten Sanierungsmaßnahmen, die Angabe der geschätzten Kosten und eine Einschätzung der Energieeinsparungen, die durch die Maßnahmen erzielt werden sollen. Hier wird eine Begleitung durch einen Energieberater oder Sachverständigen verlangt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen und Verfügbarkeit von Fördermitteln je nach Region variieren können.

Gerne begleiten wir Sie hier und nehmen Ihnen die Beantragung und Abwicklung ab. Gemeinsam finden wir die passenden Fördermaßnahmen für Sie.

Neumann Energieberatung

Kosten und Fördermöglichkeiten Baubegleitung

Die Vergütung der Fachplanung und Baubegleitung erfolgt nach der folgenden Variante:

  • Dämmung der Gebäudehülle 1200€ je Maßnahme, 50% von dem Bafa gefördert
  • Sanierung von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden 800€ je Maßnahme, 50% von dem Bafa gefördert
  • Maßnahmen an der Anlagentechnik außer Heizung Anlagen zur Wärmeerzeugung 1200€ je Maßnahme, 50% von dem Bafa gefördert
  • Installation einer oder mehrerer Anlagen zur Wärmeerzeugung z. B. Gas- Hybridheizung, Wärmepumpe etc. 1200€ je Maßnahme, 50% von dem Bafa gefördert
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung 1200€ bei Einzelmaßnahme, 50% von dem Bafa gefördert

Die Vergütung der Fachplanung und Baubegleitung erfolgt nach der folgenden Variante: (alle Preise hier zzgl. MwSt! ) Es gilt für alle Maßnahmen (auch in Kombination) 5€ / m², mindestens jedoch je Maßnahme:

  • Dämmung der Gebäudehülle 1800€ je Maßnahme, bis zu 50% max. 10.000€ im Jahr von dem Bafa gefördert
  • Sanierung von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden 1300€ je Maßnahme, bis zu 50% max. 10.000€ im Jahr von dem Bafa gefördert
  • Maßnahmen an der Anlagentechnik außer Heizung, wie zum Beispiel Lüftungsanlage 1800€ je Maßnahme, bis zu 50% max. 10.000€ im Jahr von dem Bafa gefördert
  • Installation einer oder mehrerer Anlagen zur Wärmeerzeugung z. B. Gas- Hybridheizung, Wärmepumpe etc. 1800€ je Maßnahme, bis zu 50% max. 10.000€ im Jahr von dem Bafa gefördert
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung 1800€ bei Einzelmaßnahme, bis zu 50% max. 10.000€ im Jahr von dem Bafa gefördert
  • Maßnahmen zur Kosteneinsparung bei Beleuchtungen 1800€ bei Einzelmaßnahmen, bis zu 50% max. 10.000€ im Jahr von dem Bafa gefördert

Bei großen Objekten sprechen Sie mich gerne an. Hier können wir individuell einen Preis vereinbaren.

Link zum Förderprogramm des BAFA

Energieausweise

Der Energieausweis ist verpflichtend bei Vermietung, Verpachtung und auch beim Verkauf einer Immobilie. Dieser soll einen Vergleich von Immobilien für Mieter, Pächter und Kaufinteressenten erleichtern. Er ist nicht verpflichtend, wenn Sie Ihre Immobilie selber nutzen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet.

Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt.

Der Bedarfsausweis

ist sehr umfangreich und detailliert. Hier werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche), den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt.

Vorteil: Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner

Nachteil: Die Genauigkeit und damit die Aussagekraft des Ausweises hängen stark davon ab, wie exakt und aufwändig die Person, die den Ausweis ausstellt, die Daten erhebt. Preisgünstige Angebote können weniger genau ausfallen.

Für den Verbrauchsausweis

müssen auch die Adresse und die Nutzfläche, vor allem aber die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Er ist in der Erstellung daher nicht so umfangreich und damit die günstigere Alternative.

Vorteil: Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Deshalb ist der Verbrauchsausweis auch oft die günstigere Variante. Die gemessenen Verbrauchszahlen werden über so genannte Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Dies hat den Effekt, dass zum Beispiel besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes führen.

Nachteil: Die Kennwerte sind abhängig vom individuellen Heiz- oder auch Lüftungsverhalten der Bewohner und davon, wie oft sie anwesend sind. Leerstände im Gebäude oder die Anzahl der im Gebäude wohnenden Personen werden nicht erfasst. Das kann die Ergebnisse verfälschen.

Bei sanierten Gebäuden oder Gebäuden mit Baualter nach 1977 kann der einfache Verbrauchsausweis erstellt werden. Nur bei alten (älter als 1977) unsanierten Gebäuden und bei Neubau, Sanierung und Erweiterung ist der umfangreichere Bedarfsausweis nötig.

Wichtig!

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Er verpflichtet Sie jedoch nicht, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften umzusetzen oder sonstige Modernisierungen vorzunehmen. Auch das GEG selbst fordert nur in wenigen Fällen eine Nachrüstung.

Aber: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung sind Sie als Eigentümer eines Gebäudes mit hohem Energiebedarf gut beraten, durch eine energetische Sanierung die Bewertung im Energieausweis zu verbessern. Denn damit können Sie nicht nur die Heizkosten reduzieren, sondern auch den Wert der Immobilie und die Vermietungs- oder Verkaufschancen steigern.

Hierzu berate ich Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Neumann Energieberatung

Kosten Energieausweise

Verbrauchsausweis 150€

Bedarfsausweis        450€

(alle Preise hier zzgl. MwSt! )

Verbrauchsausweis 250€ zzgl. 50Cent je m² der Nutzfläche

Bedarfsausweis        750€ zzgl. 50Cent je m² der Nutzfläche

Auf den Bedarfsausweis gibt es, in Kombination mit einem Sanierungsfahrplan, 80% Ermäßigung!